Datenschutz COVID-19

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, werte Besucher,

wir freuen uns, Sie endlich wieder persönlich im Holiday Park begrüßen zu können!

Zu Ihrem Schutz und einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem neuartigen Covid-19-Virus („Corona-Virus“) sind wir verpflichtet, Ihre Anwesenheit im Holiday Park zu dokumentieren.

Nachfolgend möchten wir Sie über diese Datenverarbeitung informieren:

Wer ist Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Zunächst sind wir, der Holiday Park für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich, die Sie uns bereitstellen, damit wir Ihren Aufenthalt im Holiday Park dokumentieren können.

Werden diese personenbezogenen Daten von dem zuständigen Gesundheitsamt angefordert, ist der Landrat des Landkreises Bad Dürkheim für die Zulässigkeit der Datenübermittlung und die weitere Datenverarbeitung beim zuständigen Gesundheitsamt verantwortlich.

Welche personenbezogenen Daten werden benötigt?

  • Ihr vollständiger Name
  • Ihre vollständige aktuelle Adresse
  • Ihre Telefonnummer, Festnetz od. Handyrufnummer
  • Datum und Uhrzeit Ihres Aufenthalts
    (für Parkbesucher: die Ankunft im Park wird per Scan des Tickets registriert)
    (für Dienstleister, Lieferanten und sonstige Personen: Ankunft und Verlassen des Geländes müssen dokumentiert werden.)

Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden diese personenbezogenen Daten verarbeitet?

Nach der Verordnung der Landesregierung RLP zum Übergang nach den Corona-Schutz-Maßnahmen i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO sowie § 16 Infektionsschutzgesetz, müssen wir diese personenbezogenen Daten erheben und auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt übermitteln, falls der Verdacht besteht, dass es im Zusammenhang mit dem Besuch im Holiday Park zu einer Infektion mit Covid-19 gekommen ist. Diese personenbezogenen Daten dürfen wir zu keinem anderen Zweck, insbesondere nicht zu Werbezwecken, verwenden.

An wen werden diese personenbezogenen Daten übermittelt?

Ihre Angaben werden von uns ausschließlich auf Verlangen des zuständigen Gesundsamtes an dieses übermittelt.

Wie lange werden die personenbezogenen Daten gespeichert?

Entsprechend der Verpflichtung aus der Corona-Schutz-Verordnung bewahren wir Ihre Angaben tagesaktuell für vier Wochen auf und vernichten die Angaben unmittelbar nach Ablauf dieser Frist datenschutzkonform.

Was passiert, wenn keine Angaben gemacht werden?

Verweigern Sie die Angaben, dürfen wir Ihnen den Zugang zum Holiday Park nicht gewähren.

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben das Recht auf Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO, auf Berichtigung falscher personenbezogener Daten gem. Art. 16 DS-GVO, auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO und auf eine Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO. Machen Sie entsprechende Ansprüche geltend, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und wir Ihrem Anspruch nachkommen können.

Zudem können Sie sich bei dem für uns zuständigen Datenschutzbeauftragten, Herrn Kurt Huthoff Tel.: 0151 / 585 66 149 beraten lassen oder beschweren.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis für die erforderliche Maßnahme!

Die Geschäftsführung